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Familienrecht

Alle schlechten Eigenschaften entwickeln sich in der Familie. Das fängt mit Mord an und geht über Betrug und Trunksucht bis zum Rauchen.“ (Sir Alfred Hitchcock)

Auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten vorbeugend beratend zur Seite - sei es anlässlich einer Eheschließung oder einer beabsichtigten Trennung bzw. Scheidung. Dabei ist unser vorrangiges Ziel über Trennungs- und Scheidungsfolgen eine einvernehmliche, sachgerechte und tragfähige Gesamtlösung herbeizuführen, nicht zuletzt im Interesse der oft mitbetroffenen Kinder.
Gelingt es nicht eine für alle Seiten gute Lösung zu finden, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten. Vom Eheschließungs- und Namensrecht – auch international – bis hin zur Trennung über Scheidung, Unterhaltszahlungen und Sorgerecht verfügen wir über detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen.