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Kosten

Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich." (Wilhelm Busch)

Hier lag Wilhelm Busch aber leider falsch. Denn die Kosten der Beauftragung sind bei uns transparent und fair: Durch vorherige Gebührenvereinbarungen wissen Sie, was die Verfolgung Ihrer rechtlichen Interessen kosten wird. Dazu müssen wir aber individuell den Umfang und die Schwierigkeit Ihres persönlichen Falles abschätzen. Scheuen Sie sich also bitte nicht uns zu kontaktieren, auch wenn Sie der Meinung sind, sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten zu können! Die Frage nach den Kosten ist nämlich immer kostenlos.

Darüber hinaus bieten sich diverse Möglichkeiten, die Sie gänzlich von der Kostentragungspflicht befreien, wie z.B. eine Kostentragungspflicht des Gegners.

Im Übrigen bemessen sich die Kosten auch nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – in erster Linie geht es dann um den so genannten Streitwert.

Rechtschutzversicherung:
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so übernimmt diese in der Regel alle Kosten des Rechtsstreits: Im konkreten Fall können wir eine entsprechende Anfrage bei Ihrer Versicherung stellen; wir übernehmen also für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung - von der ersten Deckungsanfrage bis hin zur abschließenden Abrechnung auch der gegnerischen Forderungen. In unserem ersten Beratungsgespräch können wir dazu Auskünfte geben, wenn Sie Ihre Versicherungspolice mitbringen.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH):
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten oder ein geringes Einkommen haben, ermöglicht Ihnen der Staat eine rechtliche Beratung und die Durchsetzung der rechtlichen Interessen.
Bei außergerichtlicher Vertretung gibt es dafür die so genannte Beratungshilfe. Die erforderlichen Formblätter zur Beantragung beim Amtsgericht haben wir vor Ort. Wir helfen gerne auch beim Ausfüllen.
Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, so hilft Ihnen die PKH weiter. Im Bewilligungsbescheid müssen Sie Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben. Auch diese Formblätter können Sie bei uns erhalten.